Kundenstimmen & Erfahrungen von Klienten | Gründe für die Beauftragung einer privaten Betreuung durch HELMS Generationenübergang aus Hamburg

Nachfolge- und Notfallplan für Unternehmen

HELMS Generationenübergang hilft.

Stellen Sie sich vor, sind Inhaber:in eines oder mehrere Unternehmen.

Sie haben Ihr Unternehmen aufgebaut, ent­wickelt und zum Erfolg geführt.

Sie tragen Ver­ant­wortung für mehrere Mit­arbei­tende, fahren solide Umsätze und beacht­liche Gewinne.

Wussten Sie, dass Sie trotzdem keinen Unter­nehmens­kredit bei einer Bank bekommen?

Warum?

Weil ein Notfallplan fehlt.

Banken vergeben Unternehmenskredite immer häufiger nur an Unternehmen, die eine Notfall- und Nachfolgeregelung vorlegen können. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiter bestehen kann, wenn die Unternehmer:in nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig ist.

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Was ist ein Notfallplan für Unternehmen?

Ein Notfallplan beinhaltet Informationen und Vollmachten, die bevollmächtigte Vertrauenspersonen Ihrer Wahl dazu befähigen, Ihr Unternehmen zu führen, wenn Sie nicht handlungs- oder geschäftsfähig sind.

Mögliche Gründe, nicht handlungs- oder geschäftsfähig zu sein

  • unverschuldeter Verkehrsunfall
  • schwere Krankheit
  • eigener Tod
  • Auslandsaufenthalt ohne Verbindungen nach Deutschland

Wer darf in diesem Fall für Sie handeln?

Niemand!

Außer ein gesetzlicher Betreuer, welcher vom Amtsgericht festgelegt wird.

Der gesetzliche Betreuer übernimmt Ihre Pflichten und die Führung Ihres Unternehmens.

Ob der Betreuer:in dazu qualifiziert ist, wird dabei seitens des Gerichts nicht geprüft. Ebenso kennt die Person ihr Unternehmen nicht und kann meist nicht die gleiche Zeit für Ihr Unternehmen aufwenden, wie es vielleicht nötig wäre.

Was tun?

Einen Notfall- und Nachfolgeplan erstellen.

Die Inhalte sind:

  • Unternehmervollmacht
  • Unternehmertestament
  • Vertretungspläne
  • Übersicht Prozesse
  • Zugangskarten & -codes
  • Lieferanten- und Kundenlisten
  • Bankverbindungen und Passwörter (verschlüsselt)

Beispiel: Was beinhaltet eine Unternehmervollmacht?

Wer ist die bevollmächtigte Person oder Personen, welche in ihrem Namen handeln dürfen.

Welche Rechte haben die Bevollmächtigten im Außen- und Innenverhältnis.

Ebenso können Handlungsanweisungen an die Bevollmächtigten aufgenommen werden.

Zu berücksichtigen ist dabei noch:

  • notarielle Beurkundung
  • Gesellschaftsvertrag (gibt es Ausschlusskriterien für bestimmte Personen oder beinhaltet der Vertrag schon eine Regelung?)
  • private Regelungen (Was haben Sie schon an privater Vorsorge getroffen, welche der Planung fürs Unternehmen widersprechen?)
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Das Unternehmertestament

Im Unternehmertestament erklären Sie, wer im Falle Ihres Todes ins Unternehmen eintritt.

Nicht zwingend ist die bevollmächtigte Person auch Erbe des Unternehmens.

Auch hier ist zu berücksichtigen, wie die bestehenden Verträge aussehen und welche Regelungen bereits privat getroffen sind.

Wenn Sie schon dabei sind …

… empfiehlt es sich, im Rahmen der Erstellung eines Nachfolge- und Notfallplans, auch die privaten Vorsorgeelemente zu regeln.

Hier ist darauf zu achten, dass die unternehmerischen und privaten Regelungen stimmig sind, damit es später nicht zu einem langen Rechtsstreit kommt, welche Ihr Lebenswerk vernichtet.

Nachfolgeregelung - warum heute schon?

Sicher kennen Sie auch ein Unternehmen aus Ihrem Netzwerk, welches dieses Thema nicht oder nur unzureichend geklärt hat.

Die Folge: Rechtsstreit in der Erbengemeinschaft, führungslose Unternehmen auf dem Weg in die Insolvenz, Mitarbeitende verlassen schnell das sinkende Schiff.

Die Nachfolgeregelung heute schon zu erstellen, hat folgende Vorteile:

  • Sie können mit allen Beteiligten offen kommunizieren und in die Planung involvieren,
  • Sie geben Ihre Mitarbeitenden Sicherheit,
  • Sie könne Steuervorteile nutzen,
  • Ihr Lebenswerk bleibt erhalten.

Was benötigen Sie für die Umsetzung?

Die Planung und Umsetzung eines Nachfolge- und Notfallplan benötigen Zeit und sind selbstverständlich nicht kostenfrei zu haben.

Hierfür sind zum Beispiel Fachanwälte für Erb-, Steuer-, Gesellschafts- und Familienrecht nötig. Ein versiertes Steuerbüro. Eventuell Immobilienfachleute für Bewertungen. Teilweise Unternehmensberater, IT-Fachleute, manchmal auch ein Mediator für die Gespräche.

Wichtig ist auch, dass Sie sich Klarheit über Ihre Wünsche verschaffen und transparent mit allen kommunizieren.

Mitarbeitende und Vertrauenspersonen sollten ebenfalls so transparent wie möglich involviert werden.

Haben Sie alle nötigen Expert:innen in Ihrem Netzwerk und haben in Ihrem Tagesgeschäft ausreichend Zeit, mit allen zu sprechen, zu planen, Informationen zusammenzustellen, zu terminieren?

Dann warten Sie bitte nicht zu lange mit der Umsetzung.

Fehlt Ihnen die ausreichende Zeit oder das Netzwerk, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Wie ist der Ablauf bei HELMS Generationenübergang?

Wir analysieren den Ist-Zustand und besprechen Ihre Wünsche.

In Rücksprache mit Ihnen geben wir unseren Expert:innen alle nötigen Informationen, um Prozesse zu erfassen und umzusetzen sowie vertragliche Entwürfe und steuerliche Planungen für Sie durchzuführen.

Nach Freigabe der individuellen Gestaltung für Sie werden Ihre Wünsche steuerlich und rechtlich umgesetzt.

Wir koordinieren den Ablauf, führen die Gespräche mit den Expert:innen und entlasten Sie zeitlich.

Zukunft selbstbestimmt gestalten – Lebenswerk erhalten