Stellen Sie sich vor, sind Inhaber:in eines oder mehrere Unternehmen.
Sie haben Ihr Unternehmen aufgebaut, entwickelt und zum Erfolg geführt.
Sie tragen Verantwortung für mehrere Mitarbeitende, fahren solide Umsätze und beachtliche Gewinne.
Wussten Sie, dass Sie trotzdem keinen Unternehmenskredit bei einer Bank bekommen?
Warum?
Weil ein Notfallplan fehlt.
Banken vergeben Unternehmenskredite immer häufiger nur an Unternehmen, die eine Notfall- und Nachfolgeregelung vorlegen können. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiter bestehen kann, wenn die Unternehmer:in nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig ist.
Ein Notfallplan beinhaltet Informationen und Vollmachten, die bevollmächtigte Vertrauenspersonen Ihrer Wahl dazu befähigen, Ihr Unternehmen zu führen, wenn Sie nicht handlungs- oder geschäftsfähig sind.
Niemand!
Außer ein gesetzlicher Betreuer, welcher vom Amtsgericht festgelegt wird.
Der gesetzliche Betreuer übernimmt Ihre Pflichten und die Führung Ihres Unternehmens.
Ob der Betreuer:in dazu qualifiziert ist, wird dabei seitens des Gerichts nicht geprüft. Ebenso kennt die Person ihr Unternehmen nicht und kann meist nicht die gleiche Zeit für Ihr Unternehmen aufwenden, wie es vielleicht nötig wäre.
Einen Notfall- und Nachfolgeplan erstellen.
Die Inhalte sind:
Wer ist die bevollmächtigte Person oder Personen, welche in ihrem Namen handeln dürfen.
Welche Rechte haben die Bevollmächtigten im Außen- und Innenverhältnis.
Ebenso können Handlungsanweisungen an die Bevollmächtigten aufgenommen werden.
Zu berücksichtigen ist dabei noch:
Im Unternehmertestament erklären Sie, wer im Falle Ihres Todes ins Unternehmen eintritt.
Nicht zwingend ist die bevollmächtigte Person auch Erbe des Unternehmens.
Auch hier ist zu berücksichtigen, wie die bestehenden Verträge aussehen und welche Regelungen bereits privat getroffen sind.
… empfiehlt es sich, im Rahmen der Erstellung eines Nachfolge- und Notfallplans, auch die privaten Vorsorgeelemente zu regeln.
Hier ist darauf zu achten, dass die unternehmerischen und privaten Regelungen stimmig sind, damit es später nicht zu einem langen Rechtsstreit kommt, welche Ihr Lebenswerk vernichtet.
Sicher kennen Sie auch ein Unternehmen aus Ihrem Netzwerk, welches dieses Thema nicht oder nur unzureichend geklärt hat.
Die Folge: Rechtsstreit in der Erbengemeinschaft, führungslose Unternehmen auf dem Weg in die Insolvenz, Mitarbeitende verlassen schnell das sinkende Schiff.
Die Nachfolgeregelung heute schon zu erstellen, hat folgende Vorteile:
Die Planung und Umsetzung eines Nachfolge- und Notfallplan benötigen Zeit und sind selbstverständlich nicht kostenfrei zu haben.
Hierfür sind zum Beispiel Fachanwälte für Erb-, Steuer-, Gesellschafts- und Familienrecht nötig. Ein versiertes Steuerbüro. Eventuell Immobilienfachleute für Bewertungen. Teilweise Unternehmensberater, IT-Fachleute, manchmal auch ein Mediator für die Gespräche.
Wichtig ist auch, dass Sie sich Klarheit über Ihre Wünsche verschaffen und transparent mit allen kommunizieren.
Mitarbeitende und Vertrauenspersonen sollten ebenfalls so transparent wie möglich involviert werden.
Haben Sie alle nötigen Expert:innen in Ihrem Netzwerk und haben in Ihrem Tagesgeschäft ausreichend Zeit, mit allen zu sprechen, zu planen, Informationen zusammenzustellen, zu terminieren?
Dann warten Sie bitte nicht zu lange mit der Umsetzung.
Fehlt Ihnen die ausreichende Zeit oder das Netzwerk, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Wir analysieren den Ist-Zustand und besprechen Ihre Wünsche.
In Rücksprache mit Ihnen geben wir unseren Expert:innen alle nötigen Informationen, um Prozesse zu erfassen und umzusetzen sowie vertragliche Entwürfe und steuerliche Planungen für Sie durchzuführen.
Nach Freigabe der individuellen Gestaltung für Sie werden Ihre Wünsche steuerlich und rechtlich umgesetzt.
Wir koordinieren den Ablauf, führen die Gespräche mit den Expert:innen und entlasten Sie zeitlich.
Zukunft selbstbestimmt gestalten – Lebenswerk erhalten