Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung - die eigene Zukunft selbstbestimmt gestalten - Ein Muss, ab der Volljährigkeit - jede Person über 18 Jahren, welche selbstbestimmt sein möchte - wichtig auch bei Auslandsaufenthalt & Krankenhausaufenthalt

Vorsorgevollmacht

Zukunft selbstbestimmt gestalten.

Ein Muss, ab der Volljährigkeit

Eine Vorsorgevollmacht ist für jede Person über 18 Jahren, welche selbstbestimmt sein möchte, obligatorisch. Punkt.

Hier spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind, Kinder haben oder noch bei den Eltern leben: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf niemand mehr für Sie handeln oder Auskünfte einholen.

Sprich, es darf niemand in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte abschließen oder bekommt Auskunft bei gesundheitlichen Fragen.

Beispiel Auslandsaufenthalt

Sie befinden sich im Ausland und Ihre Eltern sollen Fragen zu Ihrem Handytarif mit dem Anbieter klären? Das ist nicht möglich. Ihre Eltern bekommen ohne Vollmacht keine Auskunft.

Beispiel Krankenhausaufenthalt

Sie sind nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ins Krankenhaus gebracht worden und Ihre Liebsten möchten wissen, wie es Ihnen geht. Ohne Vollmacht keine Auskunft.

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Was genau regeln Sie in einer Vorsorgevollmacht?

Als Erstes legen Sie fest, wer in Ihrem Namen handeln darf.

Wichtig: Besprechen Sie dies auch immer mit der Person, die Sie bevollmächtigen möchten. Vielleicht ist die Person Ihres Vertrauens nicht willens oder in der Lage, für Sie zu handeln.

Die bevollmächtigte Person wird zukünftig in folgenden Bereichen für Sie handeln:

  • Gesundheitsfürsorge und Pflegebedürftigkeit: Welche ärztlichen Behandlungen sollen vorgenommen werden? Was steht in der Krankenakte? Die bevollmächtigte Person darf sogar über freiheitsentziehende Maßnahmen und ärztliche Zwangsmaßnahmen bestimmen.

  • Post- und Fernmeldeverkehr: Post empfangen und lesen (gilt auch für E-Mails) und Entscheidungen über die Kommunikationsformen (auch elektronisch).

  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten: Es darf über den Wohnort bestimmt werden, Mietverträge gekündigt und abgeschlossen und Heimverträge geschlossen werden.

  • Behörde und Gerichte: Vertretung bei Renten-, Pflege- und Sozialversicherungsträgern, sowie die Vertretung vor Gericht.

  • Vermögensvorsorge: Die Vermögensverwaltung und damit zusammenhängende Rechtsgeschäfte im In- und Ausland. Eingehen von Verbindlichkeiten. Über Vermögensgegenstände aller Art verfügen, auch Willenserklärungen gegenüber Banken*.

 

*Bitte beachten Sie, dass Sie Bankvollmachten immer separat bei Ihrer Hausbank mit deren Vordrucken erteilen müssen. Auch mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht verzögert sich der Zugriff auf die Konten deutlich, wenn keine bankeigene Vollmacht vorliegt.

 

Wie Sie sehen, hat die bevollmächtigte Person umfangreichen Zugriff auf alle wichtigen Lebensbereiche. Deshalb ist eine sorgfältige Auswahl der Person Ihres Vertrauens wichtig.

Vielen schauen hierbei erstmal innerhalb Ihrer Familie.

Was aber, wenn niemand in der Familie die Verantwortung übernehmen möchte? Der Familienfrieden bereits massiv gestört ist und das Vertrauen und die eigenen Kinder oder Verwandten fehlt? Die Familie in alle Himmelsrichtungen über den Globus verteilt lebt oder einfach keine Familie da ist?

Hier gibt es die Lösung der privaten Bevollmächtigung und Betreuung.

Muss ich für die Vorsorgevollmacht zum Notar?

Dazu ein klares „Jein“ bzw. „Es kommt darauf an“:

Bewohnen Sie eine Mietwohnung und haben ein kleines Sparbuch, würde es ausreichen, einen Vordruck auszufüllen und diesen zu unterschreiben. Inwiefern diese Vollmacht von z. B. Vermietern oder Ärzten anerkannt wird, entscheidet sich im Ernstfall.

Sobald Sie zum Beispiel Immobilieneigentümer:in sind, ist die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht obligatorisch.

Generell legen wir unseren Kund:innen ans Herz, die Bevollmächtigung beurkunden zu lassen. Die Beurkundung gibt allen Parteien Rechtssicherheit.

Wir arbeiten hier mit ausgezeichneten Notar:innen zusammen, welche Ihre Selbstbestimmung individuell rechtlich festigen.

Brauche ich wirklich eine Vorsorgevollmacht? Ich habe doch schon ein Testament. Damit ist doch alles geregelt?

Das stimmt leider nicht. Das Testament regelt den Todesfall, nicht aber den Fall, dass Sie nicht mehr selbstbestimmt handeln können.

Einige Sätze meiner Gesprächspartner:innen:

  • „Ja, aber ich bin ja jetzt noch fit. Das brauche ich noch nicht.“

oder

  • „Bei mir in der Familie waren alle bis zum Schluss fit und brauchten keine Pflege. Das wird bei mir auch so sein.“

Das sei allen Menschen von Herzen gegönnt, dass die Vorsorgevollmacht nie benötigt wird und jeder von uns körperlich und geistig fit bis zur letzten Minute selbstbestimmt für sich handeln kann.

Nicole Helms Generationenübergang Hamburg | Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsvollmacht Testamentserstellung Nachlassplanung Vermögensnachfolge Nachlassmanagement Testamentsvollstreckung Nachlassverwaltung

Wie sieht aber die Realität aus?

Pflege:

5 Millionen Menschen sind laut Statistischem Bundesamt (Mehr Pflegebedürftige – Statistisches Bundesamt (destatis.de)) heute in Deutschland pflegebedürftig.

Während bei den 70–74-Jährigen nur 9 % pflegebedürftig sind, steigt die Zahl bei den 80-84-Jährigen auf ca. 30 %, 90 Jahre und älter – hier sind über 80 % pflegebedürftig.

Schlaganfall:

270.000 Schlaganfälle im Jahr.

6 % der über 75-Jährigen leiden unter den chronischen Folgen eines Schlaganfalls

(Quelle: Schlaganfall - Zahlen, Daten, Fakten - Schlaganfallbegleitung)

Demenz:

1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind demenzkrank und es kommen jedes Jahr ca. 400.000 Menschen hinzu.

In der Betreuung sehen die Zahlen so aus:

1,3 Millionen Menschen stehen aktuell unter gesetzlicher Betreuung.

Dem gegenüber stehen 17.000 Betreuer.

Das bedeutet, dass jeder Betreuer im Schnitt 77 Fälle betreut.

Das entspricht 30 Minuten Betreuungszeit pro Woche je Betreuungsfall (bei einer 40-Stunden-Woche).

Was passiert, wenn ich mich nicht kümmere?

Auch wenn es Ihnen heute gut geht und Sie aus einem „fitten“ Genpool kommen, ist dies keine Garantie für selbstbestimmtes Leben bis zur letzten Minute.

Unterlassen Sie die selbstbestimmte Planung, wird das Amtsgericht für Sie tätig werden, explizit das Betreuungsgericht.

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in wird, so weit wie möglich, mit Ihnen in Absprache, darüber entscheiden, wo Sie leben, wie Ihre medizinische Behandlung aussieht und die Vermögensfürsorge für Sie übernehmen.

Bei 30 Minuten Zeit für Ihren Fall pro Woche bekommt jeder von uns eine Idee, unter welchem Druck gesetzlicher Betreuer stehen und dass diese häufig schnell und im besten Sinne, aber nicht zwingend Ihrem Sinne, entscheiden müssen.

Auch der Gedanke: „Soll das mal ein gesetzlicher Betreuer machen, der wird wenigstens vom Staat bezahlt.“ - Irrtum, solange Sie vermögend sind, bezahlen Sie diese Betreuung aus Ihrer eigenen Tasche.

Deshalb möchte ich den Appell an Sie richten: Kümmern Sie sich selbstbestimmt um Ihre Zukunft.

Wieviel Zeit muss ich für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht aufwenden?

  • 1 Stunde Gespräch mit uns zur Klärung Ihrer Wünsche und Beantwortung Ihrer Fragen.
  • 15 Minuten zum Lesen vom Entwurf Ihrer Vorsorgevollmacht.
  • 1 Stunde für den Termin im Notariat.

⇨ 2 Stunden und 15 Minuten für Ihre selbstbestimmte Zukunft!

Was kostet die Erstellung einer Vorsorgevollmacht?

Unsere Dienstleistung kostet 119,– €/Stunde, egal, ob wir nur das Gespräch mit Ihnen führen und Ihre Wünsche an den Notar weiterleiten oder Sie auch zum Notar begleiten sollen. Sie zahlen die Zeit, für die Sie uns beauftragen. Dabei halten wir Sie transparent über unsere Kosten auf dem Laufenden.

Die Kosten beim Notar richten sich nach Ihrem Vermögenswert und sind somit nicht pauschal zu beziffern.

Gerne klären wir dies bei Beauftragung für Sie beim Notar ab.

Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung gleich mitzuerstellen.

Es entstehen hierdurch kaum Mehrkosten.

Zudem empfiehlt sich Hinterlegung der Vollmacht und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von einmalig ca. 75,– €.

Vorteil: Krankenhäuser haben Zugriff auf die hinterlegten Dokumente und können einsehen, dass eine Regelung vorliegt und wer bevollmächtigt ist. Die genauen Inhalte können nicht eingesehen werden.

Machen Sie einen Termin mit uns, wir erledigen das gemeinsam mit Ihnen. Heute und in Ihrem Sinne. Für Ihre selbstbestimmte Zukunft.