Gut vorbereitet zu sein, egal, was passiert, ist ein erleichterndes Gefühl und verhindert so manchen sorgenvollen und quälenden Gedanken.
Keiner denkt gern an die Möglichkeit eines Unfalls oder einer schweren Krankheit geschweige denn an den eigenen Tod. Erst recht nicht in jungen Jahren!
Für den unglücklichen Fall, dass Sie als volljährige Person jedoch in die Situation geraten, Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können, werden vorhandene Vollmachten und Verfügungen essenziell wichtig für Sie!
Nur mit diesen Dokumenten können Sie verhindern, dass im schlechtesten Fall ein Fremder oder ein ungeliebter Verwandter Entscheidungen über Ihr Leben trifft und gleichzeitig gewährleisten, dass über Ihren Tod hinaus alles in Ihrem Sinne geregelt wird.
Vollmachten und Verfügungen können sich im Laufe des Lebens übrigens mit unserer eigenen Lebenssituation und unseren damit in Verbindung stehenden Wünschen ändern.
Bei der Erstellung und Verwaltung dieser wichtigen Unterlagen beraten und unterstützen wir Sie gern – und begleiten Sie im Rahmen dieser Aufgabenstellung ein Leben lang.
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Es empfiehlt sich, dass jede volljährige Person ihren konkreten Willen zu konkreten Lebens- und Behandlungssituationen festlegt. Auch hier können Sie, wie bei der Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, welche Ihren Willen gegenüber Ärzten und Pflegern vertritt.
Aber auch ohne einen Vertreter:in müssen Ärzt:innen, Krankenhaus- und Pflegepersonal sich an eine verbindliche Patientenverfügung halten.
Ist eine rechtliche Betreuungsperson für Sie bestellt, wird diese sich so gut wie möglich nach Ihren Vorgaben richten.
Erstellen Sie keine Patientenverfügung, muss ein:e Vertreter:in oder Betreuer:in versuchen herauszufinden, welche Entscheidungen in Ihrem Sinne sind und zu Ihren Wertvorstellungen passt.
Eine Patientenverfügung ist ab der Erstellung und mit Ihrer Unterschrift gültig, kommt aber erst in den Fällen zur Anwendung, wenn Sie sich zum Beispiel im unmittelbaren Sterbeprozess, im Endstadium einer tödlichen Krankheit, im Zustand eines fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses befinden oder eine stark beeinträchtigende Hirnschädigung erlitten haben.
Um es einfach zu sagen: Solange Sie noch für sich selbst sprechen können, wird die Patientenverfügung nicht benötigt.
Sie treffen Entscheidungen zu Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, künstliche Beatmung, Dialyse, wiederbelebende Maßnahmen, Organspende sowie Aufenthalt und Begleitung im Sterbeprozess.
Ebenso können Sie Ihre Wünsche zum Sterbeprozess und Ihre persönlichen Werte in der Patientenverfügung erfassen.
Wenn Sie einen Vertreter bestimmen möchten, sprechen Sie dies bitte mit der Person ab.
Die Verantwortung, Entscheidungen über Leben und Tod zu treffen, kann gerade für die engsten Familienmitglieder eine ganz schlimme Vorstellung sein.
Deshalb sprechen Sie mit den Personen, welchen Sie Ihr Vertrauen schenken wollen.
Es empfiehlt sich, diese schriftlich zu fixieren.
Natürlich können Sie Ihrer Familie oder Vertrauten Ihre Wünsche mündlich mitteilen.
Dies kann aber dazu führen, dass es im Fall der Fälle zu Unklarheiten führt, was Ihr wirklicher Wille ist.
Im schlimmsten Falle gibt es Streit in der Familie, welche Behandlungsmethoden Ihren Wünschen wirklich entsprechen würde.
Zur Niederschrift können Sie Vorlagen nutzen, welche zum Beispiel über die Malteser oder die Verbraucherzentrale erhältlich sind und füllen diese handschriftlich aus. Hinterlegen Sie die Verfügung in einem Notfallordner zu Hause oder lassen diese selbst bei der Bundesnotarkammer hinterlegen.
Im Rahmen der Erstellung und Beurkundung einer Vorsorgevollmacht empfiehlt es sich, die Patientenverfügung gleich mitzuerstellen.
Eine einmal verfasste Patientenverfügung behält unbegrenzt ihre Gültigkeit. Doch bitte denen Sie daran: All die zu treffenden Entscheidungen sind nicht in wenigen Minuten gemacht und ändern sich eventuell auch noch im Laufe des Lebens.
Mit 20 Jahren habe ich vermutlich einen anderen Blick auf Krankheit und Tod als mit 80 Jahren.
Eine selbst erstellte Patientenverfügung sollte regelmäßig neu mit aktuellem Datum unterschrieben werden, um zu bekräftigen, dass die getroffenen Entscheidungen nach wie vor Ihr Wille sind.
Sollten sich Ihre Wünsche ändern, erstellen Sie eine neue Verfügung und vernichten bitte die alte, damit es keine Missverständnisse gibt.
Eine Patientenverfügung, welche im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer hinterlegt ist, kann ebenfalls zurückgefordert, angepasst und neu hinterlegt werden.
Sollten Sie eine Diagnose für ein bestimmtes Krankheitsbild bekommen, passen Sie auch Ihre Patientenverfügung auf die spezifischen Behandlungsrisiken und mögliche Krankheitsverläufe an. Hierbei empfiehlt es sich, sich vom behandelnden Arzt/Ärztin beraten zu lassen.
Die Patientenverfügung spiegelt Ihre Werte und Wünsche zum Thema Krankheit und Sterben.
Es sollen Ihre Wünsche dargelegt und bestmöglich umgesetzt werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Gleichzeitig ist es auch eine kleine Versicherung für Sie, wenn Sie einen Vertreter vom Amtsgericht gestellt bekommen, der Sie gar nicht kennt und somit auch Schwierigkeiten haben wird, im Bedarfsfall Ihre Wünsche in Erfahrung zu bringen.
Für Ihre Liebsten ist ihre Patientenverfügung vor allem eine emotionale Unterstützung.
Ihre Familie, Freunde, Verwandte sind im Falle Ihres Ablebens in einem emotionalen Ausnahmezustand und können mit einer Patientenverfügung sicher sein, dass sie in ihrem Sinne handeln.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Patientenverfügung eine selbstbestimmte Absicherung für Sie darstellt und gleichzeitig eine emotionale Unterstützung für Ihre Liebsten bietet. Ebenso ist sie ein Baustein zur Wahrung des Familienfriedens.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihrer Wünsche und der Umsetzung.
In diesem Dokument legen Sie fest, wen Sie sich als Betreuer:in wünschen.
In einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Haupt- und eine Ersatzperson und können auch festlegen, wer für Sie auf keinen Fall als Ihr:e Betreuer:in infrage kommt.
Mit einer beurkundeten Vorsorgevollmacht erübrigt sich eine Betreuungsverfügung.
Wer sich in Ihrem Sinne um rechtliche und gesundheitliche Belange für Sie kümmern darf, haben Sie in der Vorsorgevollmacht bereits festgelegt.
In einer Bestattungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche für Ihre Bestattung fest.
All das können Sie schriftlich fixieren in einer Bestattungsverfügung. Diese können Sie handschriftlich erstellen, Onlinevordrucke nutzen oder direkt bei einem Bestatter Ihrer Wahl besprechen. Die schriftliche Fixierung Ihrer Wünsche können Sie auch selbst zu Hause formlos erstellen.
Beim Bestatter können Sie über einen sogenannten Vorsorgevertrag Ihre Wünsche vertraglich fixieren und auch Ihre Bestattung bereits bezahlen. Wenn Sie dies tun, beachten Sie bitte, dass Ihr Geld auf einem Treuhandkonto verwahrt wird und nicht beim einzelnen Bestattungsinstitut direkt. Denn im Falle einer Insolvenz des Bestatters wäre Ihr Geld weg.
Wenn Sie sich ein bestimmtes Bestattungsinstitut wünschen oder einen Vertrag gemacht haben, teilen Sie dies bitte Ihren vertrauten Personen mit, damit diese gleich in Ihrem Sinne handeln können.
Sprechen Sie uns gerne zu diesem Thema an. Wir stellen Ihnen gerne seriöse Kontakte aus unserem Netzwerk zur Verfügung.
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung rechnet sich häufig nicht. Bitte schauen Sie sich die Konditionen genau an, bevor Sie eine Sterbegeldversicherung unterschreiben.
Legen Sie die Informationen am besten mit zu Ihrer Geburtsurkunde, denn die wird im Todesfall vom Bestattungsinstitut verlangt werden.
Auch wenn es viel scheint, sind die Aufgaben – Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Bestattungsverfügung – für Ihre selbstbestimmte Zukunft in einem angemessenen Zeit- und Kostenrahmen umsetzbar.
Gerne begleiten wir Sie und stehen Ihnen mit unserem spezialisierten Netzwerk zur Verfügung.